Herzlich Willkommen bei ZARA! … ACHTUNG!

25. April 2010

Hallo liebe Leser!

Etwas gefähr­lich ist das schon, was ich jetzt hier schreibe. ZARA dürfte eine Rechts­ab­tei­lung haben, die sowas bestimmt nicht lus­tig fin­det. Aber wenn ich sach­lich bleibe, sollte sich die Gefahr mini­mie­ren lassen.

Die Fak­ten:

  • Es gibt in Deutsch­land eine Impress­ums­pflicht für Inter­net­sei­ten. Aus­nah­men gibt es durch­aus im pri­va­ten Bereich. Diese Impress­ums­pflicht lei­tet sich aus euro­päi­schem Recht ab.
  • zara.de ist eine in Deutsch­land regis­trierte Domain. Eine DENIC-Abfrage vom 25. April 2010, 13:38 Uhr ergab:

Doma­in­da­ten

Domain zara.de
Letzte Aktua­li­sie­rung 24.12.2007

Domain­in­ha­ber

Der Domain­in­ha­ber ist der Ver­trags­part­ner der DENIC und damit der an der Domain mate­ri­ell Berechtigte.

Domain­in­ha­ber: ZARA Deutsch­land GmbH
Adresse: Wands­be­ker Strasse 37
PLZ: 22172
Ort: Ham­burg
Land: DE
  • Für zara.de und die ZARA Deutsch­land GmbH gilt dem­nach Deut­sches Recht.
  • Nach einer Ent­schei­dung des BGH sollte das Impres­sum inner­halb von zwei Klicks erreich­bar sein. Hierzu auch ein Arti­kel auf heise.de.
  • Ein Klick auf „Kon­takt“ bei zara.de öffnet ledig­lich ein Kon­takt­for­mu­lar. Ein als „Impres­sum“ bezeich­ne­ter Link ist auch nicht zu finden.
  • Ein Klick auf „Recht­li­che Hin­weise“ öffnet eine Über­sicht über immer­hin 15 Punkte. Auch hier ist keine Anbie­ter­ken­nung, die den Anfor­de­run­gen des § 5 Abs. 1 TMG genü­gen, zu finden.

Schlüsse hier­aus kann nun jeder für sich ziehen.

In vie­ler­lei Hin­sicht aber erscheint die Inter­net­seite zara.de sehr selt­sam. Es emp­fiehlt sich, den Punkt „Recht­li­che Hin­weise“ genauer anzu­se­hen. Schon mit einem Besuch der Inter­net­seite soll man angeb­lich den „All­ge­mei­nen Nut­zungs­be­din­gun­gen“ zuge­stimmt haben. Wie soll das mög­lich sein, wenn ich sie erst dann zu lesen bekomme? Auch klingt der Rest sehr über­trie­ben, wenn man bedenkt, dass man ledig­lich eine Inter­net­seite besucht und nicht ein Ober­teil kau­fen will.

Inter­es­sant ist in Bezug auf die oben genann­ten Fak­ten, dass ZARA (die GmbH oder der Kon­zern, wer weiß das hier noch?) in Punkt 12 „Anwend­ba­res Recht und Gerichts­stand“ angibt, dass „alle Fra­gen, die sich aus dem Zugang und/oder Gebrauch der­sel­ben (der Web­seite; Anm. d. Verf.) erge­ben kön­nen, gemäß spa­ni­scher Gesetz­ge­bung gere­gelt und inter­pre­tiert“ wer­den. Wei­ter heisst es:

Sollte der Benut­zer sei­nen Wohn­sitz außer­halb Spa­ni­ens haben, unter­wer­fen sich ZARA und der Benut­zer bei aus­drück­li­chem Ver­zicht auf irgend­eine andere Recht­spre­chung den zustän­di­gen Gerich­ten des König­reichs Spanien.

Das klingt so falsch, dass ich jetzt mal heise.de auf die­sen Blog-Artikel auf­merk­sam machen werde und zara.de prü­fen lasse. Ich mache mich hier nackt und schreibe ein leicht erreich­ba­res Impres­sum, aber die­ses Unter­neh­men ver­steckt sich hin­ter sei­ten­lan­gen Rechts­be­leh­run­gen, die wenig benut­zer­freund­lich, dafür aber teil­weise rechts­wid­rig klingen.

Ich melde mich wie­der, wenn mir heise.de geant­wor­tet hat.

Bis dahin!

Der Sebas­tian

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