Fitness Company, Fitness First, Hanseatische Inkasso-Treuhand GmbH – Teil 5

6. Oktober 2009

Es ist Zeit für eine groß ange­legte Gegen­of­fen­sive. Die Han­sea­ti­sche Inkasso-Treuhand GmbH hat ihre gesamte Muni­tion ver­schos­sen, die Droh­ku­lisse bis zum Haft­be­fehl auf­ge­baut und schließ­lich einen Außen­ter­min angekündigt.

Es kommt anders.

Noch vor der Kon­takt­auf­nahme des Außen­dienst­lers gehen wir am 15. Juni 2009 in den Angriff über. Alle Vor­würfe, alle Anfra­gen, auf wirk­lich jedes Detail gehen wir ein. Und es wird ein lan­ger, ver­nich­ten­der Brief. Auf zwei vol­len Sei­ten wer­den die Schrift­stü­cke der HIT GmbH und die Anträge des Fit­ness Stu­dios zer­ris­sen.
Genüss­lich rei­ben wir der HIT die vie­len Unter­schiede zwi­schen den bei­den Anträ­gen unter die Nase und dre­hen dabei den Spieß um: Nicht wir sind die Schul­di­gen, son­dern die Man­dan­tin wollte offen­sicht­lich Frau G arg­lis­tig täu­schen und ihre Gut­gläu­big­keit aus­nut­zen. Zeit für die Ver­brau­cher­zen­trale, oder?

Natür­lich erwäh­nen wir auch, dass auf dem Pau­sen­an­trag klar ver­merkt ist, dass keine Mit­glied­bei­träge fäl­lig sind. Dass die­ser bis heute nicht bear­bei­tet wurde, ist nicht unser Ver­schul­den. Genüss­lich stel­len wir nun auch die Recht­mä­ßig­keit der omi­nö­sen Zah­lung in Höhe von 40,- Euro in Frage und dar­über hin­aus ganz grund­sätz­lich die Gül­tig­keit der gesam­ten Mit­glied­schaft. Und um dem Gan­zen noch die Krone auf­zu­set­zen, las­sen wir schon­mal anklin­gen, dass wir zum Anwalt gehen wer­den, das hilft immer.

Zum Schluss feu­ern wir noch ein paar Kano­nen in Form von unse­ren beige­füg­ten Mit­glieds– und Pau­sen­an­trä­gen, ebenso wie der Quit­tung über 40,- Euro ab.

Das war’s auf die­sem Feld, jetzt zie­hen wir wei­ter zur Fit­ness First Ger­many GmbH!

Dort rei­chen wir vor Ort am 9. Juli 2009 eine außer­or­dent­li­che Kün­di­gung rück­wir­kend zum 30. Juni 2009 ein. Begrün­det wird diese mit einem Attest, das Frau G bereits zum 3. Juni 2009 die Aus­übung von sport­li­chen Akti­vi­tä­ten unter­sagt. Wört­lich heisst es dort, dass es ihr „ärzt­li­cher­seits unter­sagt (ist), ab dem 3. Juni 2009 bis auf wei­te­res Sport zu trei­ben“. Da es Frau G somit unmög­lich ist, die Leis­tun­gen der Fit­ness First Ger­many GmbH in Anspruch zu neh­men, bit­ten wir um Kün­di­gungs­an­nahme und eine Bestä­ti­gung inner­halb von 14 Tagen. Unsere Kopie der Kün­di­gung las­sen wir mit einem Ein­gangs­stem­pel ver­se­hen. Das sollte doch reichen!

Denkste!

Mehr dazu im nächs­ten Teil!

Bis dahin!

Der Sebas­tian

Unser Gegen­schlag

Die außer­or­dent­li­che Kün­di­gung der Mitgliedschaft

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