Fitness Company, Fitness First, Hanseatische Inkasso-Treuhand GmbH – Teil 5
6. Oktober 2009
Es ist Zeit für eine groß angelegte Gegenoffensive. Die Hanseatische Inkasso-Treuhand GmbH hat ihre gesamte Munition verschossen, die Drohkulisse bis zum Haftbefehl aufgebaut und schließlich einen Außentermin angekündigt.
Es kommt anders.
Noch vor der Kontaktaufnahme des Außendienstlers gehen wir am 15. Juni 2009 in den Angriff über. Alle Vorwürfe, alle Anfragen, auf wirklich jedes Detail gehen wir ein. Und es wird ein langer, vernichtender Brief. Auf zwei vollen Seiten werden die Schriftstücke der HIT GmbH und die Anträge des Fitness Studios zerrissen.
Genüsslich reiben wir der HIT die vielen Unterschiede zwischen den beiden Anträgen unter die Nase und drehen dabei den Spieß um: Nicht wir sind die Schuldigen, sondern die Mandantin wollte offensichtlich Frau G arglistig täuschen und ihre Gutgläubigkeit ausnutzen. Zeit für die Verbraucherzentrale, oder?
Natürlich erwähnen wir auch, dass auf dem Pausenantrag klar vermerkt ist, dass keine Mitgliedbeiträge fällig sind. Dass dieser bis heute nicht bearbeitet wurde, ist nicht unser Verschulden. Genüsslich stellen wir nun auch die Rechtmäßigkeit der ominösen Zahlung in Höhe von 40,- Euro in Frage und darüber hinaus ganz grundsätzlich die Gültigkeit der gesamten Mitgliedschaft. Und um dem Ganzen noch die Krone aufzusetzen, lassen wir schonmal anklingen, dass wir zum Anwalt gehen werden, das hilft immer.
Zum Schluss feuern wir noch ein paar Kanonen in Form von unseren beigefügten Mitglieds– und Pausenanträgen, ebenso wie der Quittung über 40,- Euro ab.
Das war’s auf diesem Feld, jetzt ziehen wir weiter zur Fitness First Germany GmbH!
Dort reichen wir vor Ort am 9. Juli 2009 eine außerordentliche Kündigung rückwirkend zum 30. Juni 2009 ein. Begründet wird diese mit einem Attest, das Frau G bereits zum 3. Juni 2009 die Ausübung von sportlichen Aktivitäten untersagt. Wörtlich heisst es dort, dass es ihr „ärztlicherseits untersagt (ist), ab dem 3. Juni 2009 bis auf weiteres Sport zu treiben“. Da es Frau G somit unmöglich ist, die Leistungen der Fitness First Germany GmbH in Anspruch zu nehmen, bitten wir um Kündigungsannahme und eine Bestätigung innerhalb von 14 Tagen. Unsere Kopie der Kündigung lassen wir mit einem Eingangsstempel versehen. Das sollte doch reichen!
Denkste!
Mehr dazu im nächsten Teil!
Bis dahin!
Der Sebastian

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