Fitness Company, Fitness First, Hanseatische Inkasso-Treuhand GmbH – Teil 4
9. September 2009
Hamburg, 15. Mai 2009. Vermutlich in einem schmucklosen Bürogebäude im Westen der Hansestadt sitzen die Sachbearbeiter der Handeatischen Inkasso-Treuhand GmbH und bereiten den Gegenschlag in mehreren Wellen vor.
Dieser beginnt mit einem sehr kurzen, aber dennoch beeindruckenden Schreiben. Fristsetzung von sieben Tage, wie gütig!
Man bittet um Stellungnahme zu den beigefügten Kopien. Und als ich die sehe, denke ich nur eines: „F**k!“ Großkotzig habe ich vorher immer verlangt, dass mir HIT einen unterschriebenen Vertrag zwischen ihrer Mandantin, der Fitness First GmbH, und meiner Bekannten zeigen solle. Und was muss ich nun sehen? Genau diesen! Ein unterschriebener Ausdruck, den wir ebenfalls haben, allerdings ohne Unterschrift! Das fühlt sich ungefähr so an, wie wenn beim Poker ein Bluff platzt. Nur geht es hier um viel Geld. Naja, lange bin ich Frau G nicht böse, dass sie dieses wichtige Dokument vergessen hatte. Und was soll ich mich groß darüber aufregen? Das Problem will auch so gelöst werden. Und immerhin ist dieser unterschriebene Vertrag ebenso mit untergeschobenen Vertragsinhalten gespickt.
Die Schläge der HIT GmbH erfolgen nun in kurzen Abständen. Als Antwort auf unser letztes Schreiben vom 15. Mai 2009, in dem wir das Zustandekommen des Vertrages weiter anfochten, wird uns nun, am 20. Mai 2009, mitgeteilt, dass die Fitness First GmbH die Rechtsnachfolge für die Vertragspartnerin von Frau G, die Fitness Company Freizeitanlagen GmbH, übernommen hat. Das heisst, dass alle Rechte und Pflichten der Fitness Company nun bei der Fitness First liegen. Um Kommentar unsererseits wird nicht gebeten. Wahrscheinlich erwarten sie noch die Antwort auf das Schreiben vom 15. Mai.
Schlag Nr. 3 erfolgt am 5. Juni 2009. Ich weiß gar nicht, warum wir eigentlich so lange gewartet haben. Jedenfalls baut HIT eine mächtig große Drohkulisse auf und erwähnt so tolle Sachen wie „Pfändung Ihrer persönlichen Habe“ und „Haftbefehl zur zwangsweisen Abgabe der eidesstattlichen Versicherung“. Achja, es wird auf ihre Erfahrung im Inkassogeschäft hingewiesen und dass ihnen die wirtschaftliche Situation vieler Mitbürger bekannt sei. Man gibt uns abermals sieben Tage.
Jetzt wird das Spiel richtig spannend und ich rate Frau G, vielleicht doch noch die Verbraucherschutzzentrale einzuschalten. Aber weil wir alle viel zu tun haben und uns unserer Sache weiterhin sicher sind, warten wir ab. Eigentlich eine blöde Strategie.
Der nächste Schlag im großen Einschüchterungsspiel kommt ganz perfide daher. Am 14. Juni 2009 erhält Frau G einen weiteren Brief. Darin wird ihr mitgeteilt, dass sich ein Außendienstmitarbeiter bei ihr melden wird, wodurch natürlich weitere Kosten entstehen. Ein wenig wundere ich mich über die Geduld von HIT und freue mich insgeheim schon auf den Außendienstler.
Ob dieser auch gekommen ist und wie wir diese Salven abgewehrt haben, das und mehr im nächsten Teil!
Bis dahin!
Der Sebastian
Noch mehr schlechte Nachrichten

6 Kommentare zu “Fitness Company, Fitness First, Hanseatische Inkasso-Treuhand GmbH – Teil 4”
01
hallo,
wir haben leider auch ein großes Problem mit HIT. Die sind wirklich der Hit. Kurz zu Erläuterung. Wir haben 2009 den Stromanbieter gewechselt, da unsere E.ON (e– wie einfach…lächerlich) eine Nachzahlung haben wollte, die nicht rechtens war. Nach ein paar Wochen E.on Streitigkeiten bekamen wir dann urplötzlich ein Schreiben von der HIT, mit 7-tägiger Fristandrohung etc.! Wir zurückgeschrieben, daß sie bitte Ihren Mandanten mitteilen möchten, daß wir zahlungswillig sind, aber nur für eine ordnungsgemäße Abrechnung. 10 Tage später die Aufforderung zu zahlen, sonst Informationen an den Arbeitgeber, Pfändung zum Schluss die Freiheitsstrafe.Willkommen vor Gericht. Wir wieder zurückgeschrieben, wir sind zahlungswillig lassen uns aber nichts gefallen und würden dann mal mit diesen Nettigkeiten an die Öffentlichkeit gehen. Kaum zu Glauben, es gab ein Jahr Funkstille, dann kam der 25.01.2010 (ich glaub, das liegt an der Verjährungsfrist) und wieder von vorne. diesmal eine ganz andere Summe, ich biete vergleich an und sie gehen sogar darauf ein, nur das mein mann jetzt den selben vergleich zahlen soll wie ich. Im Endeffekt sollen wir jetzt 60 Euro mehr zahlen als vorher. Ein kurzer Anruf vorhin und keiner hat Ahnung. Willkommen bei HIT. Was jetzt ???? Gruß Nicole Schäfer
02
Hallo!
Wie mein Blog zeigt, hat es bei HIT und Fitness First geholfen, ganz gezielt auf die Fehler in deren Bearbeitung hinzuweisen. So haben wir denen Stück für Stück den Wind aus den Segeln genommen. Als dann wochenlang nichts geschah, habe ich zunächst bei HIT angerufen, dort erfahren, dass die Sache an die Rechtsabteilung von Fitness First zurückgegangen ist und anschließend mit denen telefoniert. Auf alle Forderungen wurde dann nach zwei Telefonaten schriftlich verzichtet.
Meine Empfehlung ist also, sich nicht von HIT einschüchtern zu lassen. Zeigt denen, wo bei EON die Fehler liegen (dabei müsst ihr euch aber 100%-ig sicher sein!) und verlangt schriftliche Stellungnahme. Außerdem weigert ihr euch, die Inkassokosten zu zahlen, wenn ihr diese nicht zu vertreten habt. Einem Vergleich nur der lieben Ruhe wegen würde ich nicht zustimmen, wenn darin ungerechtfertigte Summen enthalten sind. Haltet HIT hin, schaut euch auch genau deren Kostenberechnung an. Eventuel wird der Fall zurück an EON gegeben und mit denen kann man dann meist besser reden als mit Inkassoleuten.
Achja, was HIT so von sich gibt, sind meistens Platzpatronen. Klingt toll, muss aber niemanden beeindrucken. Ich war selbst überrascht, was für einen jungen, absolut harmlos klingenden Sachbearbeiter wir bei der HIT hatten.
Viel Erfolg bei euch! Wenn ihr wollt, könnt ihr mir gerne Kopien des Falles zukommen lassen. Dann schau ich mal drüber und vielleicht ist das Ganze so schmutzig, dass man es hier veröffentlichen sollte.
Viele Grüße vom Rhein!
Sebastian
03
hallo,
wir haben gute neuigkeiten und melden uns vom 11. februar 2010 zurück. die hit lässt uns in ruhe. wir hatten eine vergleich angeboten (sie obigen artikel v. 11. febr), darauf hin wollten sie uns ja abzocken und nach telefonischer nachfrage auf keinen kompromiss mehr eingehen. wir haben den vergleich trotzdem gezahlt und seit dem ist ruhe. wir waren hier vor ort noch bei der verbraucherschutzzentrale, die uns auch bestätigte, daß wir im recht sind und es hat funktioniert. wir können nur allen raten nicht so schnell aufzugeben und und alles nochmal zu prüfen, und wenn man dann im recht ist lohnt essich wirklich zu kämpfen, auch wenn es sehr langwierig ist. unser kampf hat fast 2 jahre gedauert !!!! übrigens: die hit ist beim verbraucherschutz sehr bekannt für ihre arbeitsweise. NICHT AUFGEBEN. und an dieses forum einen schönen dank für die tolle aufklärung und unterstützung. man fühlt sich nicht mehr so allein mit diesen problemen. DANKE
04
Also, ich verstehe nicht, warum ihr euch auf sowas einlässt.#Habe Auch mit der HIT zu tun. Die schickten mir eine unberechtigte Mahnung. Aber darüber kann ich nur Lachen!!!!! Ich habe schon auch berechtigte Inkassomahnung abwehren können, weil die Inkassounternehmen sich NICHT an das Deutsche Recht halten, damit machen sie es einem sehr einfach, nicht zahlen zu müssen–
Folgendes ist zu Beachten:
1) Jeder Brief der nicht per Einschreiben oder über Notar versendet wird kann getrost in den Müll wandern. Ein Beweis muss die Inkassofirma erbringen, dass sie überhaupt abgemahnt hat, vorher ist eine Gerichtsverfashren nicht immer gleich offen.
2) DIe Inkasso Firma muss gem. §§ 174, 410 BGB sich als forderungseintreibendes Unternehmen legitimiert.
(Bitte beachten Sie dazu auch folgende Urteile: BGH NJW 81,1210,94,1472,LAG Düs MDR 95,612 FFM NJW-RR96,10, // LG Mannheim JUST 76, 511).
D.H. Sie muss dem Mahnschreiben eine Vollmacht in ORIGINAL mitsenden. Tut sie dass nicht so ist es keine rechtmässige Mahnung auch wenn die Forderung in Ihrer Höhe rechtens ist.
Meistens senden sie keine Originalvollmacht mit, also Keine gültige Mahnung!!
3)Die Aufgeführten Kosten sind meistens überhöcht und unrechmässig.Für Mahnkosten dürfen nur reine Materialkosten berechnet werden und lägen damit bei ca. 1 bis 2 Euro, aber auch nur dann wenn diese bewiesen bzw. belegt sind (z.B. Kopie des Einschreibens oder per Notar).
Inkassokosten dürfen nicht höher sein als Anwaltskosten nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) bzw. liegen in der Regel zwischen 5 bis 10 % der Hauptforderung oder ca um die 50 Euro ohne Hauptforderung.
usw.
ALso so müsst Ihr vorgehen:
1) Widerspruch und Die Inkasso auffordern sich gem. §§ 174, 410 BGB als forderungseintreibendes Unternehmen zu legitimiert.
2) Zu Allen angeblichen Mahnkosten des Auftraggebers ein Beweis/Beleg anfordern! Also nur dann diese Mahnkosten Zahlen, wenn z.B. Einschreiben Kopie der Post oder Notar vorliegt! Senden die nur eine Kopie eines Schreibens, gilt dass ncht als zustellungsnachweis und somit müsst ihr nicht zahlen.
3) Zu der Hauptforderung und anderen Kostenpunkten (z.B. Bankgebühren, Adressermitlung etc) ebenfalls ein Beleg verlangen.
4) zum Schluß deutlich darauf Hinweisen, dass sie NUR auf eine Rechtlich zulässige und berechtigte Mahnung eingehen (also nur mit Original Vollmacht)und Nachweisen (Kopie Verträge,AGB usw.) und dass nur die Belegten bzw. Bewiesenen Kosten beglichen werden (also ohne Kopie einer Einschreiben seitens des AUftraggebers KEINE ZAHLUNG diesr Posten).
Ergänzen Sie zu dem folgenden Text:
… Aus diesem Grunde untersage ich Ihnen hiermit, (mit Ausnahme einer gesetzmäßiger, berechtigter, und belegter Forderungen) die weitere Kontaktaufnahme in jeglicher Form mit meiner Person und sehe die Missachtung dessen als Belästigung (nach §§ 823, 1004 BGB) und Betrugsversuch (gemäß § 263 Abs. 3, 5 StGB), was ich dann auch, neben anderen rechtlichen Schritten, polizeilich zur Anzeige bringen werde.
So, und sollte dennoch eine Ungerechtfertigte Mahnung kommen, dann erneut das gleiche Schreiben mit dem Zusatz der Auforderung einer Unterlassungserklärung, es zu unterlassen, einem unrechtmässige Mahnung zu zu senden.
Sollte diese Unterlassung nicht unterschieben werden, dann zum Anwalt und einklagen lassen!!
So habt ihr nur 2 Briefe verschwendet.
Bei mir kam nach meiner Aufforderung der Unterlassungserklärung nämlich nix mehr. Obwohl die Mahnung zum Teil berechtig gewesen wäre, wenn die mir eine Original Vollmacht zu gesandt und die Posten belegt hätten. Aber dazu waren die nicht imstande.
LG
05
Wir melden uns mal wieder zurück. Wir haben den Vergleich gezahlt und.… hätten das mal lieber lassen sollen. Alles fängt wieder von vorn an. Ich könnt spucken. Sie verlangen jetzt nochmal den gleichen Betrag vom Vergleich von meinem Mann. Wir sind doch Gesamtschuldner und wenn einer von uns bezahlt sollte das doch wohl reichen. Und wenn meine Oma den Vergleich gezahlt hätte. Wir können nur jedem raten dies nicht zu tun. Wir wollten nur unsere Ruhe (wir haben 2 behinderte Kinder), da wir wichtigeres zu tun haben, als sowas. Jetzt fangen wir wieder von vorn an. Soll ich die Schreiben jetzt alle ignorienen (solange kein Einschreiben kommt). Androhung eines Außendiensmitarbeiters zur Pfändung hatten wir auch schon. Wir haben doch jetzt alles gezahlt und dennoch. Es ist wirklich Schade, daß wir für so etwas unsere kostbare Zeit verschwenden müssen. Scheint aber eine gute Masche zu sein. Wer gibt da irgendwann nicht auf. gruß fam. schäfer
06
@ Frau Schäfer
Egal ob die Hauptforderung jetzt berechtig ist oder nicht, wurde bisher keine Original-Vollmacht des Auftraggebers mit gesendet so ist keine der Inkassoschreiben rechtmässig gewesen also alle Mahn– bzw. Inkassokosten sind somit auch nicht gültig. Auch wenn sie dies bemängeln und das Inkassoinstitut Ihnen mit dem nächsten Schreiben eine Originalvollmacht zusendet, kann sie keine Mahnkosten aus den vorherigen Schreiben in Rechnung stellen. Ohne Originalvollmacht ist es so, also ob Sie nie eine Mahnung erhalten haben.
Das Drohen in solchen Inkassoschreiben ist sogar rechtlich nicht zu lässig, das könnte dem Inkassounternehmen sogar Ärger einbringen, denn Kassountenehmen sind nur ganznormale Privat-Unternehmen ohne sonderregeln bzw. ohne rechtlicher Befugniss/staatlicher Macht ihre Sachen zu Pfänden oder sogar mit Haft drohen, das können nur meist Gerhitsvorzieher, Staatsanwälte und auch nur in berechtigten Fällen die bereits ein rechtlichen Klageweg durchgegangen sind.
Sie haben zwei möglichkeiten:
1. Sie sind sich sicher, dass es sich um eine unberechtigte Hauptforderung handelt, so brauchen Sie nicht Antworten, alle Breife ignorieren und auf ein Klageverfahren warten, wenn sich die HIT das zutraut. Aber meistens, bei solchen unberechtigten Mahnungen weißt das Inkassounternehmen selbst, dass si vor Gericht verlieren werden also kommt es kaum zum Gerichtsverfahren.
2. Sie widersprechen Schriftlich der Mahnung mit der Begründung (Empfohlen):
1) keine Originalvollmacht mitgesandt, also keine rechtmässige Mahnung! Weisen Sie das Unternehmen darauf hin, dass sie sich legitimieren muss.
2)Ungerechtifertigte Hauptforderung. Fordern Sie eventuell Beweise aller Kostenpunkte der Fordrung (Rechnungen, Belege) und weisen Sie die darauf hin, dass nur solche Punkte anerkannt werden können die Belegt sind.
3) Dass sie bereits einem Vergleich zugestimmt und diesen bezahlt hatten.
Drohen Sie zum Schluss wie ich bereis oben schon beschrieben habe, dass Sie rechliche Schritte einleiten usw.
LG
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