Fitness Company, Fitness First, Hanseatische Inkasso-Treuhand GmbH – Teil 4

9. September 2009

Ham­burg, 15. Mai 2009. Ver­mut­lich in einem schmuck­lo­sen Büro­ge­bäude im Wes­ten der Han­se­stadt sit­zen die Sach­be­ar­bei­ter der Han­de­a­ti­schen Inkasso-Treuhand GmbH und berei­ten den Gegen­schlag in meh­re­ren Wel­len vor.

Die­ser beginnt mit einem sehr kur­zen, aber den­noch beein­dru­cken­den Schrei­ben. Frist­set­zung von sie­ben Tage, wie gütig!
Man bit­tet um Stel­lung­nahme zu den beige­füg­ten Kopien. Und als ich die sehe, denke ich nur eines: „F**k!“ Groß­kot­zig habe ich vor­her immer ver­langt, dass mir HIT einen unter­schrie­be­nen Ver­trag zwi­schen ihrer Man­dan­tin, der Fit­ness First GmbH, und mei­ner Bekann­ten zei­gen solle. Und was muss ich nun sehen? Genau die­sen! Ein unter­schrie­be­ner Aus­druck, den wir eben­falls haben, aller­dings ohne Unter­schrift! Das fühlt sich unge­fähr so an, wie wenn beim Poker ein Bluff platzt. Nur geht es hier um viel Geld. Naja, lange bin ich Frau G nicht böse, dass sie die­ses wich­tige Doku­ment ver­ges­sen hatte. Und was soll ich mich groß dar­über auf­re­gen? Das Pro­blem will auch so gelöst wer­den. Und immer­hin ist die­ser unter­schrie­bene Ver­trag ebenso mit unter­ge­scho­be­nen Ver­trags­in­hal­ten gespickt.

Die Schläge der HIT GmbH erfol­gen nun in kur­zen Abstän­den. Als Ant­wort auf unser letz­tes Schrei­ben vom 15. Mai 2009, in dem wir das Zustan­de­kom­men des Ver­tra­ges wei­ter anfoch­ten, wird uns nun, am 20. Mai 2009, mit­ge­teilt, dass die Fit­ness First GmbH die Rechts­nach­folge für die Ver­trags­part­ne­rin von Frau G, die Fit­ness Com­pany Frei­zeit­an­la­gen GmbH, über­nom­men hat. Das heisst, dass alle Rechte und Pflich­ten der Fit­ness Com­pany nun bei der Fit­ness First lie­gen. Um Kom­men­tar unse­rer­seits wird nicht gebe­ten. Wahr­schein­lich erwar­ten sie noch die Ant­wort auf das Schrei­ben vom 15. Mai.

Schlag Nr. 3 erfolgt am 5. Juni 2009. Ich weiß gar nicht, warum wir eigent­lich so lange gewar­tet haben. Jeden­falls baut HIT eine mäch­tig große Droh­ku­lisse auf und erwähnt so tolle Sachen wie „Pfän­dung Ihrer per­sön­li­chen Habe“ und „Haft­be­fehl zur zwangs­wei­sen Abgabe der eides­statt­li­chen Ver­si­che­rung“. Achja, es wird auf ihre Erfah­rung im Inkas­so­ge­schäft hin­ge­wie­sen und dass ihnen die wirt­schaft­li­che Situa­tion vie­ler Mit­bür­ger bekannt sei. Man gibt uns aber­mals sie­ben Tage.

Jetzt wird das Spiel rich­tig span­nend und ich rate Frau G, viel­leicht doch noch die Ver­brau­cher­schutz­zen­trale ein­zu­schal­ten. Aber weil wir alle viel zu tun haben und uns unse­rer Sache wei­ter­hin sicher sind, war­ten wir ab. Eigent­lich eine blöde Strategie.

Der nächste Schlag im gro­ßen Ein­schüch­te­rungs­spiel kommt ganz per­fide daher. Am 14. Juni 2009 erhält Frau G einen wei­te­ren Brief. Darin wird ihr mit­ge­teilt, dass sich ein Außen­dienst­mit­ar­bei­ter bei ihr mel­den wird, wodurch natür­lich wei­tere Kos­ten ent­ste­hen. Ein wenig wun­dere ich mich über die Geduld von HIT und freue mich ins­ge­heim schon auf den Außendienstler.

Ob die­ser auch gekom­men ist und wie wir diese Sal­ven abge­wehrt haben, das und mehr im nächs­ten Teil!

Bis dahin!

Der Sebas­tian

Der GAU

Noch mehr schlechte Nachrichten

Die Droh­ku­lisse wird aufgebaut …

… und ausgebaut

Fitness Company, Inkassodienste | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

6 Kommentare zu “Fitness Company, Fitness First, Hanseatische Inkasso-Treuhand GmbH – Teil 4”

  1. 01

    hallo,
    wir haben lei­der auch ein gro­ßes Pro­blem mit HIT. Die sind wirk­lich der Hit. Kurz zu Erläu­te­rung. Wir haben 2009 den Strom­an­bie­ter gewech­selt, da unsere E.ON (e– wie einfach…lächerlich) eine Nach­zah­lung haben wollte, die nicht rech­tens war. Nach ein paar Wochen E.on Strei­tig­kei­ten beka­men wir dann urplötz­lich ein Schrei­ben von der HIT, mit 7-tägiger Fristan­dro­hung etc.! Wir zurück­ge­schrie­ben, daß sie bitte Ihren Man­dan­ten mit­tei­len möch­ten, daß wir zah­lungs­wil­lig sind, aber nur für eine ord­nungs­ge­mäße Abrech­nung. 10 Tage spä­ter die Auf­for­de­rung zu zah­len, sonst Infor­ma­tio­nen an den Arbeit­ge­ber, Pfän­dung zum Schluss die Freiheitsstrafe.Willkommen vor Gericht. Wir wie­der zurück­ge­schrie­ben, wir sind zah­lungs­wil­lig las­sen uns aber nichts gefal­len und wür­den dann mal mit die­sen Net­tig­kei­ten an die Öffent­lich­keit gehen. Kaum zu Glau­ben, es gab ein Jahr Funk­stille, dann kam der 25.01.2010 (ich glaub, das liegt an der Ver­jäh­rungs­frist) und wie­der von vorne. dies­mal eine ganz andere Summe, ich biete ver­gleich an und sie gehen sogar dar­auf ein, nur das mein mann jetzt den sel­ben ver­gleich zah­len soll wie ich. Im End­ef­fekt sol­len wir jetzt 60 Euro mehr zah­len als vor­her. Ein kur­zer Anruf vor­hin und kei­ner hat Ahnung. Will­kom­men bei HIT. Was jetzt ???? Gruß Nicole Schäfer

    Nicole Schäfer am 11. Februar 2010 um 17:27
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  2. 02

    Hallo!

    Wie mein Blog zeigt, hat es bei HIT und Fit­ness First gehol­fen, ganz gezielt auf die Feh­ler in deren Bear­bei­tung hin­zu­wei­sen. So haben wir denen Stück für Stück den Wind aus den Segeln genom­men. Als dann wochen­lang nichts geschah, habe ich zunächst bei HIT ange­ru­fen, dort erfah­ren, dass die Sache an die Rechts­ab­tei­lung von Fit­ness First zurück­ge­gan­gen ist und anschlie­ßend mit denen tele­fo­niert. Auf alle For­de­run­gen wurde dann nach zwei Tele­fo­na­ten schrift­lich verzichtet.

    Meine Emp­feh­lung ist also, sich nicht von HIT ein­schüch­tern zu las­sen. Zeigt denen, wo bei EON die Feh­ler lie­gen (dabei müsst ihr euch aber 100%-ig sicher sein!) und ver­langt schrift­li­che Stel­lung­nahme. Außer­dem wei­gert ihr euch, die Inkas­so­kos­ten zu zah­len, wenn ihr diese nicht zu ver­tre­ten habt. Einem Ver­gleich nur der lie­ben Ruhe wegen würde ich nicht zustim­men, wenn darin unge­recht­fer­tigte Sum­men ent­hal­ten sind. Hal­tet HIT hin, schaut euch auch genau deren Kos­ten­be­rech­nung an. Even­tuel wird der Fall zurück an EON gege­ben und mit denen kann man dann meist bes­ser reden als mit Inkassoleuten.

    Achja, was HIT so von sich gibt, sind meis­tens Platz­pa­tro­nen. Klingt toll, muss aber nie­man­den beein­dru­cken. Ich war selbst über­rascht, was für einen jun­gen, abso­lut harm­los klin­gen­den Sach­be­ar­bei­ter wir bei der HIT hatten.

    Viel Erfolg bei euch! Wenn ihr wollt, könnt ihr mir gerne Kopien des Fal­les zukom­men las­sen. Dann schau ich mal drü­ber und viel­leicht ist das Ganze so schmut­zig, dass man es hier ver­öf­fent­li­chen sollte.

    Viele Grüße vom Rhein!

    Sebas­tian

    Der Sebastian am 12. Februar 2010 um 14:10
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  3. 03

    hallo,
    wir haben gute neu­ig­kei­ten und mel­den uns vom 11. februar 2010 zurück. die hit lässt uns in ruhe. wir hat­ten eine ver­gleich ange­bo­ten (sie obi­gen arti­kel v. 11. febr), dar­auf hin woll­ten sie uns ja abzo­cken und nach tele­fo­ni­scher nach­frage auf kei­nen kom­pro­miss mehr ein­ge­hen. wir haben den ver­gleich trotz­dem gezahlt und seit dem ist ruhe. wir waren hier vor ort noch bei der ver­brau­cher­schutz­zen­trale, die uns auch bestä­tigte, daß wir im recht sind und es hat funk­tio­niert. wir kön­nen nur allen raten nicht so schnell auf­zu­ge­ben und und alles noch­mal zu prü­fen, und wenn man dann im recht ist lohnt essich wirk­lich zu kämp­fen, auch wenn es sehr lang­wie­rig ist. unser kampf hat fast 2 jahre gedau­ert !!!! übri­gens: die hit ist beim ver­brau­cher­schutz sehr bekannt für ihre arbeits­weise. NICHT AUFGEBEN. und an die­ses forum einen schö­nen dank für die tolle auf­klä­rung und unter­stüt­zung. man fühlt sich nicht mehr so allein mit die­sen pro­ble­men. DANKE

    Nicole Schäfer am 7. Mai 2010 um 18:29
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  4. 04

    Also, ich ver­stehe nicht, warum ihr euch auf sowas einlässt.#Habe Auch mit der HIT zu tun. Die schick­ten mir eine unbe­rech­tigte Mah­nung. Aber dar­über kann ich nur Lachen!!!!! Ich habe schon auch berech­tigte Inkas­so­mah­nung abweh­ren kön­nen, weil die Inkas­so­un­ter­neh­men sich NICHT an das Deut­sche Recht hal­ten, damit machen sie es einem sehr ein­fach, nicht zah­len zu müs­sen–
    Fol­gen­des ist zu Beach­ten:
    1) Jeder Brief der nicht per Ein­schrei­ben oder über Notar ver­sen­det wird kann getrost in den Müll wan­dern. Ein Beweis muss die Inkas­so­firma erbrin­gen, dass sie über­haupt abge­mahnt hat, vor­her ist eine Gerichts­ver­fa­shren nicht immer gleich offen.
    2) DIe Inkasso Firma muss gem. §§ 174, 410 BGB sich als for­de­rungs­ein­trei­ben­des Unter­neh­men legi­ti­miert.
    (Bitte beach­ten Sie dazu auch fol­gende Urteile: BGH NJW 81,1210,94,1472,LAG Düs MDR 95,612 FFM NJW-RR96,10, // LG Mann­heim JUST 76, 511).
    D.H. Sie muss dem Mahn­schrei­ben eine Voll­macht in ORIGINAL mit­sen­den. Tut sie dass nicht so ist es keine recht­mäs­sige Mah­nung auch wenn die For­de­rung in Ihrer Höhe rech­tens ist.
    Meis­tens sen­den sie keine Ori­gi­nal­voll­macht mit, also Keine gül­tige Mah­nung!!
    3)Die Auf­ge­führ­ten Kos­ten sind meis­tens über­höcht und unrechmässig.Für Mahn­kos­ten dür­fen nur reine Mate­ri­al­kos­ten berech­net wer­den und lägen damit bei ca. 1 bis 2 Euro, aber auch nur dann wenn diese bewie­sen bzw. belegt sind (z.B. Kopie des Ein­schrei­bens oder per Notar).

    Inkas­so­kos­ten dür­fen nicht höher sein als Anwalts­kos­ten nach dem RVG (Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz) bzw. lie­gen in der Regel zwi­schen 5 bis 10 % der Haupt­for­de­rung oder ca um die 50 Euro ohne Hauptforderung.

    usw.

    ALso so müsst Ihr vorgehen:

    1) Wider­spruch und Die Inkasso auf­for­dern sich gem. §§ 174, 410 BGB als for­de­rungs­ein­trei­ben­des Unter­neh­men zu legi­ti­miert.
    2) Zu Allen angeb­li­chen Mahn­kos­ten des Auf­trag­ge­bers ein Beweis/Beleg anfor­dern! Also nur dann diese Mahn­kos­ten Zah­len, wenn z.B. Ein­schrei­ben Kopie der Post oder Notar vor­liegt! Sen­den die nur eine Kopie eines Schrei­bens, gilt dass ncht als zustel­lungs­nach­weis und somit müsst ihr nicht zah­len.
    3) Zu der Haupt­for­de­rung und ande­ren Kos­ten­punk­ten (z.B. Bank­ge­büh­ren, Adres­ser­mit­lung etc) eben­falls ein Beleg ver­lan­gen.
    4) zum Schluß deut­lich dar­auf Hin­wei­sen, dass sie NUR auf eine Recht­lich zuläs­sige und berech­tigte Mah­nung ein­ge­hen (also nur mit Ori­gi­nal Vollmacht)und Nach­wei­sen (Kopie Verträge,AGB usw.) und dass nur die Beleg­ten bzw. Bewie­se­nen Kos­ten begli­chen wer­den (also ohne Kopie einer Ein­schrei­ben sei­tens des AUf­trag­ge­bers KEINE ZAHLUNG diesr Pos­ten).
    Ergän­zen Sie zu dem fol­gen­den Text:
    … Aus die­sem Grunde unter­sage ich Ihnen hier­mit, (mit Aus­nahme einer gesetz­mä­ßi­ger, berech­tig­ter, und beleg­ter For­de­run­gen) die wei­tere Kon­takt­auf­nahme in jeg­li­cher Form mit mei­ner Per­son und sehe die Miss­ach­tung des­sen als Beläs­ti­gung (nach §§ 823, 1004 BGB) und Betrugs­ver­such (gemäß § 263 Abs. 3, 5 StGB), was ich dann auch, neben ande­ren recht­li­chen Schrit­ten, poli­zei­lich zur Anzeige brin­gen werde.

    So, und sollte den­noch eine Unge­recht­fer­tigte Mah­nung kom­men, dann erneut das glei­che Schrei­ben mit dem Zusatz der Auf­or­de­rung einer Unter­las­sungs­er­klä­rung, es zu unter­las­sen, einem unrecht­mäs­sige Mah­nung zu zu senden.

    Sollte diese Unter­las­sung nicht unter­schie­ben wer­den, dann zum Anwalt und ein­kla­gen lassen!!

    So habt ihr nur 2 Briefe verschwendet.

    Bei mir kam nach mei­ner Auf­for­de­rung der Unter­las­sungs­er­klä­rung näm­lich nix mehr. Obwohl die Mah­nung zum Teil berech­tig gewe­sen wäre, wenn die mir eine Ori­gi­nal Voll­macht zu gesandt und die Pos­ten belegt hät­ten. Aber dazu waren die nicht imstande. ;-)

    LG

    PetHH27 am 19. Juli 2010 um 15:15
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  5. 05

    Wir mel­den uns mal wie­der zurück. Wir haben den Ver­gleich gezahlt und.… hät­ten das mal lie­ber las­sen sol­len. Alles fängt wie­der von vorn an. Ich könnt spu­cken. Sie ver­lan­gen jetzt noch­mal den glei­chen Betrag vom Ver­gleich von mei­nem Mann. Wir sind doch Gesamt­schuld­ner und wenn einer von uns bezahlt sollte das doch wohl rei­chen. Und wenn meine Oma den Ver­gleich gezahlt hätte. Wir kön­nen nur jedem raten dies nicht zu tun. Wir woll­ten nur unsere Ruhe (wir haben 2 behin­derte Kin­der), da wir wich­ti­ge­res zu tun haben, als sowas. Jetzt fan­gen wir wie­der von vorn an. Soll ich die Schrei­ben jetzt alle igno­rie­nen (solange kein Ein­schrei­ben kommt). Andro­hung eines Außen­diens­mit­ar­bei­ters zur Pfän­dung hat­ten wir auch schon. Wir haben doch jetzt alles gezahlt und den­noch. Es ist wirk­lich Schade, daß wir für so etwas unsere kost­bare Zeit ver­schwen­den müs­sen. Scheint aber eine gute Masche zu sein. Wer gibt da irgend­wann nicht auf. gruß fam. schäfer

    Nicole Schäfer am 2. August 2010 um 12:35
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  6. 06

    @ Frau Schäfer

    Egal ob die Haupt­for­de­rung jetzt berech­tig ist oder nicht, wurde bis­her keine Original-Vollmacht des Auf­trag­ge­bers mit gesen­det so ist keine der Inkas­so­schrei­ben recht­mäs­sig gewe­sen also alle Mahn– bzw. Inkas­so­kos­ten sind somit auch nicht gül­tig. Auch wenn sie dies bemän­geln und das Inkas­so­in­sti­tut Ihnen mit dem nächs­ten Schrei­ben eine Ori­gi­nal­voll­macht zusen­det, kann sie keine Mahn­kos­ten aus den vor­he­ri­gen Schrei­ben in Rech­nung stel­len. Ohne Ori­gi­nal­voll­macht ist es so, also ob Sie nie eine Mah­nung erhal­ten haben.

    Das Dro­hen in sol­chen Inkas­so­schrei­ben ist sogar recht­lich nicht zu läs­sig, das könnte dem Inkas­so­un­ter­neh­men sogar Ärger ein­brin­gen, denn Kas­so­un­te­neh­men sind nur ganz­nor­male Privat-Unternehmen ohne son­der­re­geln bzw. ohne recht­li­cher Befugniss/staatlicher Macht ihre Sachen zu Pfän­den oder sogar mit Haft dro­hen, das kön­nen nur meist Ger­hits­vor­zie­her, Staats­an­wälte und auch nur in berech­tig­ten Fäl­len die bereits ein recht­li­chen Kla­ge­weg durch­ge­gan­gen sind.

    Sie haben zwei möglichkeiten:

    1. Sie sind sich sicher, dass es sich um eine unbe­rech­tigte Haupt­for­de­rung han­delt, so brau­chen Sie nicht Ant­wor­ten, alle Breife igno­rie­ren und auf ein Kla­ge­ver­fah­ren war­ten, wenn sich die HIT das zutraut. Aber meis­tens, bei sol­chen unbe­rech­tig­ten Mah­nun­gen weißt das Inkas­so­un­ter­neh­men selbst, dass si vor Gericht ver­lie­ren wer­den also kommt es kaum zum Gerichtsverfahren.

    2. Sie wider­spre­chen Schrift­lich der Mah­nung mit der Begrün­dung (Emp­foh­len):
    1) keine Ori­gi­nal­voll­macht mit­ge­sandt, also keine recht­mäs­sige Mah­nung! Wei­sen Sie das Unter­neh­men dar­auf hin, dass sie sich legi­ti­mie­ren muss.

    2)Ungerechtifertigte Haupt­for­de­rung. For­dern Sie even­tu­ell Beweise aller Kos­ten­punkte der For­drung (Rech­nun­gen, Belege) und wei­sen Sie die dar­auf hin, dass nur sol­che Punkte aner­kannt wer­den kön­nen die Belegt sind.

    3) Dass sie bereits einem Ver­gleich zuge­stimmt und die­sen bezahlt hatten.

    Dro­hen Sie zum Schluss wie ich ber­eis oben schon beschrie­ben habe, dass Sie rech­li­che Schritte ein­lei­ten usw.

    LG

    PetHH27 am 2. August 2010 um 19:08
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